Justitia: CC0, Pixabay

Ein preisgekröntes Portal. Eine engagierte Klasse von Schülerinnen und Schülern. Eine hilfsbereite Redakteurin und zerschossenes Kartenmaterial. Das sind die Elemente eines kleinen, aber doch typischen Lizenzstreits rund um die Themen Publizieren im Netz, Urheberschaft und Plattformverantwortung. Von Oliver Baumann-Gibbon

DeineGeschichte.de ist, oder sollten wir besser sagen war, ein preisgekröntes Portal zum Thema Zeitgeschichte. Unter dem Motto „Lernen, Machen, Publizieren“ sollten Schülerinnen und Schüler für zeitgeschichtliche Themen wie die Deutsche Teilung, die Wiedervereinigung oder die Novemberpogrome sensibilisiert und zugleich aktiviert werden. Sie sollten Geschichtsreporter werden, sich auf die Suche machen, Geschichte und Geschichten entdecken, filmen, fotografieren und die Beiträge – wir reden von 2009, der, sagen wir mal, frühpubertären Phase von YouTube – in einem eigenen geschützten und redaktionell betreuten Rahmen publiziert werden. Auf DeineGeschichte.de. Ergänzend bekamen Lehrerinnen und Lehrer eine Menge multimedialer Unterrichtsmaterialien an die Hand, die Schülerinnen und Schüler konnten in Tutorials etwas über Recherchetechniken, Interviewvorbereitung und Videoschnitt lernen. Kurz, ein ziemlich geiles Projekt, und das auch noch überparteilich und nicht kommerziell. Gefördert u.a. von der Bundesstiftung Aufarbeitung, der Bundeszentrale für politische Bildung und der Robert Bosch Stiftung.

Eine pubertierende Gesetzeslage

Es geht um Bildung, um Teilen, um Publizieren, um das Heben von Schätzen, um die Aktivierung und das Engagement von Lehrenden und Lernenden. Und es geht um Lizenzen. Um Urheberrecht und natürlich auch um Kohle. Es haben sich, rechtlich völlig im Rahmen, moralisch punktuell im Nebulösen, Anwaltsfirmen auf das Entdecken und Verklagen von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert, in unserem Fall wird sogar explizit von Detektiven gesprochen. Hmm. OK. Manchmal als Generalauftrag einer Firma, einer Autorin etc., die ihre Werke schützen will.  Auch irgendwie ok. Und dann gib es das deutsche Urheberrecht, das sich in den pubertierenden Jahren des Internet noch nicht so richtig auf die komplizierte Gemengelage eingestellt hat. Schade, ist aber auch schwierig. Und es gibt die Millionen User, die sich schlichtweg nicht auskennen oder auskennen wollen, was Lizenzen, Urheberrechtsverletzung, CC-Lizenzen oder Nutzungsbedingungen sind.

Das Verbrechen oder viele Probleme

In unserem Fall geht es um digitales Kartenmaterial, das zwar kaum erkennbar ist, trotzdem unter Lizenz steht. Konkreten handelte es ich um einen Schülerbeitrag des Berliner Johann-Gottfried-Herder Gymnasiums aus dem Jahr 2010 mit dem Titel „Geteiltes Berlin, vereintes Berlin“ Ein schöner Beitrag, erstellt in Teamwork oder altdeutsch in Gruppenarbeit, geleitet und begleitet durch eine engagierte Lehrerin. Und hier haben wir das Problem Nummer 1. Wer ist der oder die Autorin? Sind es alle an der Erstellung beteiligten Schüler_innen, ist es die verantwortende Lehrerin? Oder gar die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schüler_innen?

In den Nutzungsbedingungen haben wir mit einem singulären Du abverlangt, eine Garantieerklärung abzugeben, dass alle Rechte geklärt bzw. in Besitz des/der Autor_in sind.

„3.8 Du erklärst und garantierst, dass (i) du im Besitz aller Rechte an den von dir auf DeineGeschichte hochgeladenen Inhalten und zugleich berechtigt bist, diese Rechte der Kooperative zur in den Klauseln 3.1 bis 3.5 beschriebenen Nutzung einzuräumen und (ii) keine der in den Klauseln 3.1 bis 3.5 beschriebenen Nutzungen gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, und Persönlichkeitsrechte sowie etwaige Gewerbliche Schutzrechte) verstößt. Die Garantie erstreckt sich auf das Vorliegen aller etwaig notwendigen Einwilligungen und Zustimmungen von Interviewpartnern und sonstigen an den Inhalten beteiligten Dritten. Du stellst die Kooperative von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine Verletzung sämtlicher vorstehender Garantien entstehen.“

In manchen Fällen haben uns Lehrende, auch auf Grund mangelnder Zeit, dem ggf. zu komplizierten Uploadverfahren oder vielleicht auf Grund mangelnder Medienkompetenz, den Beitrag einfach zugeschickt. Per Mail. War halt 2010. In solchen Fällen hat die Redaktion den Uploadprozess übernommen. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass DeineGeschichte zwei Bereiche hatte, einen redaktionellen Bereich „Unsere Beiträge“, in welchem alle Beiträge, Unterrichtsmaterialien etc. publiziert und einsortiert worden sind, die unsere Redaktion – Journalisten und Historikerinnen–  erstellt hat.

Und einen Bereich „DeineBeiträge“, in welchen die extern eingereichten Beiträge hochgeladen wurden. Problem Nummer 2: Nun war es in diesem Fall ein externer Beitrag, auf Basis der Nutzungsbedingungen, angenommen und publiziert, der technische Prozess wurde jedoch nicht automatisiert vorgenommen, sondern erfolgte diesmal händisch durch die Redaktion. Und somit standen zwei Autoren da, einmal in der technischen Form die Redaktion, einmal direkt am Anfang des Beitrags der Hinweis auf die Urheberschaft der Schulklasse.

DeineGeschichte.de war ein Bildungsportal, also entwickelt und durch zahlreiche Kooperationspartner und Lehrende im Unterrichtskontext eingesetzt. Die Redaktion von DeineGeschichte hatte entsprechend eine inhaltliche Verantwortung, welche wir in den Nutzungsbedingungen auch explizit darstellten:

„Die Kooperative wird jeden hochgeladenen Inhalt vor einer Veröffentlichung überprüfen. Sie ist nicht verpflichtet, Inhalte tatsächlich zu veröffentlichen – es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Für eine Veröffentlichung kommen von vornherein nur solche Inhalte in Betracht, die rechtlich unbedenklich sind, also nicht offensichtlich gegen Rechte Dritter verstoßen. Von vornherein von der Veröffentlichung ausgeschlossen sind Inhalte mit rassistischem, pornographischem, obszönem oder beleidigendem Charakter sowie Inhalte, die für Minderjährige ungeeignet sind.“

Und so ergibt sich das Problem Nummer 3: Sobald eine Prüfung durch Menschen erfolgt, die nicht automatisiert stattfindet – auch wenn diese Automatisierung z.B. anhand von Begriffen oder Bildern ja zunächst auch von Menschen programmiert werden muss – ist man nicht mehr Plattform, sondern Redaktion. Und natürlich beißt sich das mit dem Selbstverständnis des Ansatzes der politischen Bildung, rechtlich bedenkliche und gewisse, unqualifizierte Inhalte, nicht auf die Webseite zu lassen.

DeineGeschichte vor Gericht.de

Die etwas unsentimentale und zugleich wenig spektakuläre finale Phase des Verfahrens endete vor Gericht. Nach über drei Jahren Stillschweigen nach der ersten Zahlungsaufforderung der Gegenseite kam zunächst eine umfangreiche Klageschrift, die zu 90% standardisiert und gespickt mit Vergleichsfällen war. Die Gegenargumente, dass der besagte von den Schüler_innen verwandte Kartenausschnitt zerschossen, also nicht richtig verwendbar war, wurde nicht berücksichtigt, auch nicht, dass das Projekt einen eindeutig nichtkommerziellen Charakter hatte. Und die Unschärfe bezüglich der Autorschaft, beziehungsweise wann eine Plattform zur Redaktion wird und umgekehrt, blieb etwas ungeklärt im Gerichtsraum schweben. Es endete in einem Vergleich.

Gerne hätten wir das Thema in eine andere Instanz gehievt, gerne mehr Klarheit bekommen, gerne diesen beispielhaften Fall mit mehr Expertise diskutiert, aber – ein weiterer Erkenntnisgewinn – der Klagewert von ursprünglich 450 € war zu niedrig. Revision ausgeschlossen.

Tags: , , ,

Would you like to share your thoughts?

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© KOOPERATIVE BERLIN.  Jobs  Impressum  Datenschutzerklärung